• ZUGFeRD 2.1 entspricht EU-VorgabenDas bisher vorherrschende deutsche E-Rechnungsformat ZUGFeRD 1.0 wurde zur Version ZUGFeRD 2.1 weiterentwickelt und entspricht der europäischen Norm EN16931 zur elektronischen Rechnungsstellung. Damit erfüllt ZUGFeRD 2.1 alle Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU an die XRechnung und kann für die Rechnungsstellung mit Behörden, national und international, genutzt werden. Auch ZUGFeRD nutzt das PDF-Format, allerdings basiert es auf PDF/A-3 und bietet die Möglichkeit, eine XRechnung in PDF einzubetten. Damit werden sowohl strukturierte Datensätze (X- bzw. XML-Format) als auch das Rechnungsbild (PDF) gleichzeitig per Mail übermittelt. Optisch ist die Rechnung mit eingebundenen Datensätzen nicht von einer normalen PDF-Rechnung zu unterscheiden. PDF/A ist seit 2005 als ISO-Norm veröffentlicht, ist herstellerunabhängig und wurde vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Langzeitspeicherung (u.a. Archivierungserfordernisse von zehn und ggf. mehr Jahren) entwickelt.Bei einer elektronischen Rechnungserstellung geben Sie bitte die Leitweg – ID der jeweiligen Gemeinde an.

Leitweg – ID´s des Amtes Anklam Land  

Bargischow  

13075007-K000-07

Blesewitz     

13075013-K000-36

Boldekow    

13075015-K000-78

Bugewitz     

13075020-K000-86

Butzow       

130075022-K000-31

Ducherow   

13075029-K000-81

Iven          

13075053-K000-03

Krien         

13075068-K000-27

Krusenfelde

130075073-K000-35

Medow       

13075088-K000-22

Neu Kosenow

13075098-K000-75

Neetzow-Liepen

13075155-K000-11

Neuenkirchen

13075101-K000-41

Postlow

13075110-K000-36

Rossin

13075116-K000-65

Sarnow

13075122-K000-94

Spantekow

13075127-K000-05

Stolpe an der Peene

13075128-K000-26