
- ZUGFeRD 2.1 entspricht EU-VorgabenDas bisher vorherrschende deutsche E-Rechnungsformat ZUGFeRD 1.0 wurde zur Version ZUGFeRD 2.1 weiterentwickelt und entspricht der europäischen Norm EN16931 zur elektronischen Rechnungsstellung. Damit erfüllt ZUGFeRD 2.1 alle Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU an die XRechnung und kann für die Rechnungsstellung mit Behörden, national und international, genutzt werden. Auch ZUGFeRD nutzt das PDF-Format, allerdings basiert es auf PDF/A-3 und bietet die Möglichkeit, eine XRechnung in PDF einzubetten. Damit werden sowohl strukturierte Datensätze (X- bzw. XML-Format) als auch das Rechnungsbild (PDF) gleichzeitig per Mail übermittelt. Optisch ist die Rechnung mit eingebundenen Datensätzen nicht von einer normalen PDF-Rechnung zu unterscheiden. PDF/A ist seit 2005 als ISO-Norm veröffentlicht, ist herstellerunabhängig und wurde vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten der Langzeitspeicherung (u.a. Archivierungserfordernisse von zehn und ggf. mehr Jahren) entwickelt.Bei einer elektronischen Rechnungserstellung geben Sie bitte die Leitweg – ID der jeweiligen Gemeinde an.
Leitweg – ID´s des Amtes Anklam Land
Bargischow
13075007-K000-07
Blesewitz
13075013-K000-36
Boldekow
13075015-K000-78
Bugewitz
13075020-K000-86
Butzow
130075022-K000-31
Ducherow
13075029-K000-81
Iven
13075053-K000-03
Krien
13075068-K000-27
Krusenfelde
130075073-K000-35
Medow
13075088-K000-22
Neu Kosenow
13075098-K000-75
Neetzow-Liepen
13075155-K000-11
Neuenkirchen
13075101-K000-41
Postlow
13075110-K000-36
Rossin
13075116-K000-65
Sarnow
13075122-K000-94
Spantekow
13075127-K000-05
Stolpe an der Peene
13075128-K000-26