Verkauf von zwei Liegenschaften in der Gemeinde Ducherow

 

Die Gemeinde Ducherow schreibt

  1. das Grundstück Hinterstraße 45 in 17398 Ducherow, Gemarkung Ducherow, Flur 13, Flurstück 52 mit einer Fläche von 1449 m² zum Mindestpreis von 127.000,00 € meistbietend zum Verkauf aus. Bei dem ausgeschriebenen Objekt handelt es sich um ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit 4 WE und Nebengebäuden.
  2. das Grundstück Löwitz 39/40/41 in 17398 Ducherow, Gemarkung Löwitz, Flur 1, Flurstücke 361 mit 2548 m² und Flurstück 362 mit 2295 m² zum Mindestpreis von 32.500,00 € meistbietend zum Verkauf aus. Bei dem ausgeschriebenen Objekt handelt es sich um ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus mit 2 WE und Nebengebäuden.

Sollten zum Zeitpunkt des Verkaufes noch Mietverhältnisse für die ausgeschriebenen Objekte bestehen, sind diese vom Erwerber zu übernehmen.

Für beide Objekte liegen aktuelle Wertgutachten vor.

Anfragen zur Ausschreibung und zu weiteren Ausstattungsmerkmalen der Objekte beantwortet Frau Peise-Neels, Sachbearbeiterin im Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften mit Dienstsitz in Ducherow, Hauptstraße 74, Telefon 039727 25060.

Es werden nur handschriftlich unterzeichnete Angebote gewertet, die bis zum Ablauf des 12.12.2022 im Amt Anklam-Land in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Umschlag im Amt Anklam-Land, Dienstsitz Ducherow unter der Adresse Hauptstraße 74, in 17398 Ducherow oder unter der Adresse Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow eingegangen sind.

Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Zuschlagserteilung durch die Gemeinde Ducherow dazu eine Nachricht. Sollte die Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde abgeleitet werden. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für eines der Angebote zu entscheiden, insbesondere dann, wenn eine wirtschaftliche Verwertung des Eigentums durch zu geringe Gebote gefährdet ist.

Die bisher angefallenen und noch anfallenden Auslagen, insbesondere die Kosten für die Vertragsverhandlung und –durchführung und die Kosten der Wertgutachten und der Energieausweise sind vom jeweiligen Erwerber zu übernehmen.