Schiedsstelle des Amtes Anklam-Land

Das Amt Anklam-Land unterhält für alle 18 amtsangehörigen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson und ihrem Stellvertreter wahrgenommen. Sie wurden vom Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Direktorin des Amtsgerichtes hat die Schiedspersonen in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Der Amtsausschuss des Amtes Anklam-Land hat gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes folgende Personen als Schiedsmänner für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden des Amtes Anklam-Land gewählt:
1. Herr Bernd Nabert wohnhaft Gemeinde Butzow OT Alt Teterin
2. Herr Lutz Genz wohnhaft Gemeinde Bargischow OT Gnevezin
Die Schiedsstelle ist unter folgender E-Mail Adresse zu erreichen

schiedsstelle@amt-anklam-land.de

Informationen zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V erhalten Sie unter folgendem Link