Die Datenschutzgrundverordnung verlangt eine ganze Reihe von erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten:

Statt der bisherigen Auskunft an den Betroffenen nach seinen Daten (u.a. Recht auf Selbstauskunft der allgemeinen Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz) entstehen nach den Vorgaben der DS-GVO Informationspflichten der Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gegenüber den Betroffenen.

Auskunft gemäß Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass einige Artikel auf andere Webseiten verlinkt sind und dort auch personenbezogene Daten erhoben werden könnten.