Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden des
Amtsbereiches Anklam-Land
Satzungen sowie sonstige öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet.
Satzungen der Gemeinde können beim Amt Anklam-Land unter der Bezugsadresse Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow (Verwaltungssitz) kostenpflichtig bezogen werden. Textfassungen werden zum Mitnehmen während der Öffnungszeiten am Verwaltungssitz bereitgehalten.
Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages  bewirkt, an dem die Bekanntmachung  in der Form  nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im „Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird den Haushalten kostenlos zugestellt. Eine weitere Bezugsmöglichkeit besteht über das Amt Anklam-Land, 17392 Spantekow, Rebelower Damm 2, unter Übernahme der Versandkosten durch den Bezieher. Bekanntmachungen zu Sitzungen mit den Tagesordnungspunkten und Vorlagen können sie über folgenden Link aufrufen
Bürgerinformationssystem/Bekanntmachungen