Bekanntmachung zur Corona Landesverordnung

Aufgrund der geltenden Corona-Landesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Zutritt zu unseren Standorten derzeit nur im Drei-G-Modell möglich.

Es ist wichtig, dass Sie die entsprechenden Nachweise ordnungsgemäß den Mitarbeitern vorlegen.

Ab dem 25.11.2021 wird im Amt wieder mit Terminvergabe gearbeitet.

 

Dr. H. Vogel

Amtsvorsteher