• Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden des Amtsbereiches Anklam-Land. Satzungen sowie sonstige öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet. Satzungen der Gemeinde können beim Amt Anklam-Land unter der Bezugsadresse Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2 in 17392 Spantekow (Verwaltungssitz) kostenpflichtig bezogen werden. Textfassungen werden zum Mitnehmen während der Öffnungszeiten am Verwaltungssitz bereitgehalten. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck im „Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird den Haushalten kostenlos zugestellt. Eine weitere Bezugsmöglichkeit besteht über das Amt Anklam-Land, 17392 Spantekow, Rebelower Damm 2, unter Übernahme der Versandkosten durch den Bezieher. Über Zeitpunkt und Inhalt der Bekanntmachung können Sie sich informieren, indem sie die jeweilige Gemeinde auswählen.

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